LIEBLINGSWEINE & VERKOSTUNGEN
SEKTEMPFANG & EVENTS IM LUSTGARTEN
Wir sind auf der Country Fair vom 04. - 07. Juni, daher bleibt in dieser Woche der Laden geschlossen! Wir sehen uns hoffentlich am Stand 86!
Öffnungszeiten FRÜHJAHR UND SOMMER 2026
DO und FR 15 - 19 UHR
Jeden Mittwoch SUNDOWNER IM LUSTGARTEN 18 - 20.30 UHR
Weine im Sortiment:
WEINGUT OLIVER ZETER, PFALZ
WEINGUT PAUSER, RHEINHESSEN
WEINGUT PETH WETZ, RHEINHESSEN
SEKTHAUS KRACK, PFALZ
WEINGUT HANNES REEH, BURGENLAND, ÖSTERREICH
WEINGUT GREGOR LUDWIG EIDMANN, UMSTADT, ODENWÄLDER WEININSEL
KAAPZICHT WINE ESTATE, STELLENBOSCH, SÜDAFRIKA
AA BADENHORST, SWARTLAND, SÜDAFRIKA
SEGUIN MANUEL, BURGUND, FRANKREICH
ROBERTO SAROTTO, PIEMONT, ITALIEN
BETTINA SCHUMANN, KAISERSTUHL
WEINGUT ANDRES, PFALZ
WEINGLÄSER IM VERKAUF: SERIE PERFORMANCE VON RIEDEL
Feinkost:
Jose Gourmet aus Portugal
La Brujula aus Spanien
La Quiberonnaise aus Frankreich
Les Delisoeurs, Saarland
Neben dem Verkauf der Weine gibt es immer ein täglich wechselndes Angebot an Weinen, die Ihr erwerben und gegen ein kleines Korkgeld gekühlt direkt vor Ort probieren und genießen könnt. Gönnt Euch doch mal eine kleine Auszeit im wunderschönen Ambiente des Lustgartens.
Ausreichend Parkplätze gibt es ganz nah auf dem Parkdeck am Lustgarten. Eure Weinkisten werden gerne von mir auch bis ans Auto transportiert. Solltet Ihr mehrere Kisten mitnehmen wollen, gerne Info vorab an mich, diese können gerne auch wie früher an der ursprünglichen Weingarage in der Danziger Str. eingeladen werden.
Grundsätzlich gilt also: Flaschenweise alles im KLEINEN WEINLADEN, kistenweise gerne aus der WEINGARAGE.
Die Weinwelt ist riesig und vielfältig, und auch hier sind die Geschmäcker doch sehr unterschiedlich. Daher bekommt Ihr selbstverständlich bei mir auch individuelle Gutscheine um anderen eine WEINFREUDE zu machen. Gerne stelle ich den Gutschein persönlich bei mir im Laden aus oder ich schicke ihn Euch zu zum Selbstausdruck, wenn Ihr mir eine E-Mail dazu schreibt.
(Zahlung über einen Zahlungslink, den ich Euch dann zukommen lasse)
Selbstverständlich achten wir auf das Jugendschutzgesetz, vor allem § 9:
In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
